PRESSEMITTEILUNG 44/2020

Traunstein, den 12.08.20

Der Heilig-Geist-Steg ist fertig

Nach langer Planungs- und Bauzeit wird die Fußgängerbrücke in Traunstein Heilig-Geist am 13.08.2020 zur Benutzung durch Fußgänger und Radfahrer freigegeben.

Ab morgen endlich können Fußgänger und Radfahrer im Bereich Heilig-Geist die B 304 unbehelligt vom Kraftfahrzeugverkehr überqueren. Von den ersten Überlegungen bis zum jetzt fertiggestellten Bauwerk war eine Vielzahl planerischer, rechtlicher und technischer Hürden zu nehmen, sodass bis zur Freigabe letztlich mehr als 10 Jahre vergangen sind.

Der Neubau der Geh- und Radwegbrücke Heilig-Geist, wie die Maßnahme ursprünglich bezeichnet wurde, steht in engem Zusammenhang mit dem Bau der Nordumfahrung Traunstein im Zuge der B 304. Im Planfeststellungsverfahren für die Nordumfahrung Traunstein aus dem Jahr 2005 forderten sowohl die Stadt Traunstein als auch die Gemeinde Surberg eine sichere Querungsmöglichkeit der Bundesstraße für Fußgänger und Radfahrer. Dieser Forderung wurde, nachdem sie in der ursprünglichen Planung der Nordumfahrung nicht mehr berücksichtigt werden konnte, in den nachfolgenden Planänderungsverfahren in einem Zweistufen-Konzept entsprochen.

Mit Planänderungsbeschluss vom April 2012 wurde daher in einem ersten Schritt u. a. die Verschiebung der Fußgängerquerungshilfe nach Osten, an die jetzige Stelle, genehmigt. Diese Querungshilfe wird übrigens auch jetzt nicht zurückgebaut und kann im Bedarfsfall weiter genutzt werden.

In einem zweiten Schritt wurde dann im November 2012 das Erfordernis der Errichtung einer höhenfreien Querungsmöglichkeit, in diesem Fall einer Brücke, mit erneutem Planänderungsbeschluss durch die Regierung von Oberbayern festgestellt.

Im Wesentlichen begründet sich diese Notwendigkeit durch eine zwischenzeitliche erhebliche bauliche Verdichtung im Gebiet nördlich des Hallabrucker Berges. Besonders junge Familien mit kleinen Kindern haben sich dort in zahlreichen neuen Ein- und Zweifamilienhäusern angesiedelt. In Verbindung mit der hohen prognostizierten Verkehrsbelastung der B 304 war somit mit einer so hohen Querungsfrequenz vor allem durch schwächere Verkehrsteilnehmer zu rechnen, dass die langfristige Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit nur mit einer Brücke gewährleistet werden konnte. Auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Querung und nicht zuletzt die Verminderung der Lärmbelastung für die Anwohner durch eine Reduzierung der Brems- und Anfahrvorgänge stellten wichtige Argumente für eine Brückenlösung dar.

Eine zeitnahe Realisierung der Fußgängerbrücke wurde dann allerdings durch eine Klage zweier Anwohner gegen den zweiten Planänderungsbeschluss im Januar 2013 vorerst zu Nichte gemacht.

Bis diese Klage unmittelbar nach einem Augenscheintermin in Traunstein vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt werden konnte, gingen weitere drei Jahre ins Land. Im Zuge der mündlichen Verhandlung wurden die Klagen zurückgezogen, sodass der Planänderungsbeschluss rechtskräftig wurde und vollzogen werden konnte.

Für den nunmehr erforderlichen technischen Bauwerksentwurf konnte eine Planergemeinschaft, bestehend aus der Köppl Ingenieure GmbH aus Rosenheim für die Tragwerksplanung und dem Brückenarchitekten Richard J. Dietrich aus Traunstein für die Objektplanung gewonnen werden. Die Bezeichnung „Heilig-Geist-Steg“ wurde in dieser Entwurfsphase durch Herrn Dietrich geprägt.

Er ist leider im November 2019 verstorben und konnte die Fertigstellung der Brücke nicht mehr erleben.

Im Zuge des Bauwerksentwurfs war eine Vielzahl von Herausforderungen zu lösen, sollte doch unter nur minimaler Beeinträchtigung des fließenden Bundesstraßenverkehrs ein standfestes, dauerhaftes und den gestalterischen Ansprüchen am Ortseingang nach Traunstein genügendes Brückenbauwerk entstehen. Insbesondere das Erfordernis der Aufrechterhaltung des Verkehrs führte zu einer leichten und filigranen Konstruktion mit einem Überbau aus Stahlrundrohren, dessen Abschnitte im Werk hergestellt werden und dann vor Ort in zwei Abschnitten mit dem Mobilkran eingehoben werden können. Die Schneefreihaltung der Brücke im Winter erfolgt durch im Belag eingelassene Heizelemente, sodass die Schneeräumung mit einem Fahrzeug entfällt. Durch die so statisch nicht zu berücksichtigende Last konnten die Überbauteile überhaupt erst so leicht konstruiert werden, dass sie mit einem Kran gehoben werden können; zudem konnte das Geländer filigraner gestaltet werden, weil es die Bundesstraße nicht vor heruntergeräumtem Schnee schützen muss. Der Handlauf des Seilgeländers aus Edelstahl nimmt zusätzlich die Beleuchtung der Brücke auf.

Die Baumaßnahme wurde im Februar 2018 öffentlich ausgeschrieben; den Auftrag in Höhe von etwa 1,9 Millionen Euro erhielt die Porr Deutschland GmbH mit Niederlassung in Saaldorf-Surheim, die die Stahlbauleistungen und die zugehörige Werkplanung wiederum an einen Nachunternehmer vergeben hat.

Nach der Herstellung der Unterbauten und sämtlicher Zuwegungen durch die Fa. Porr erfolgte im Juni 2019 der Einhub der ersten Hälfte des stählernen Überbaus. Wie im Entwurf vorgesehen, musste die Bundesstraße dafür nur einen Sonntag lang gesperrt werden.

Beim Einhub der zweiten Brückenhälfte Anfang August 2019 wurde leider klar, dass die bewegte Planungsgeschichte ihr Ende so schnell noch nicht finden sollte: die beiden Brückenteile wiesen an der Stoßstelle so große Abweichungen zueinander auf, dass einem Verschweißen „unter Zwang“ nicht zugestimmt werden konnte.

Die im Auftrag des Staatlichen Bauamts Traunstein im Nachgang erfolgte gutachterliche Untersuchung des Schadens ergab, dass sich eine Aneinanderreihung von diversen Fertigungsungenauigkeiten bei der Herstellung der mehrachsig gekrümmten Überbauteile letztlich zu der an der Stoßstelle festgestellten und ausgiebigem medialen Spott ausgesetzten „Lücke“ aufsummiert hatte. Die Unterbauten aus Beton hingegen waren vollkommen maßhaltig.

In der Folge galt es nun angesichts der sich immer weiter verzögernden Fertigstellung zu prüfen, ob eine Lösung für die Behebung des Problems gefunden werden konnte, die nicht die Demontage und anschließende Neufertigung des gesamten Überbaus nach sich ziehen würde. Hierbei konnte abermals die Köppl Ingenieure GmbH, diesmal im Auftrag der Firma Porr, ihren Ingenieurverstand unter Beweis stellen: Die Berechnungen ergaben letztlich, dass mit dem Austausch nur weniger Segmente an einer Stütze und am Überbau ein insgesamt verträglicher geometrischer und statischer Zustand erzielbar war.

Nach der Umsetzung des Konzepts in die Praxis waren schließlich noch Restarbeiten wie der Einbau der Beleuchtung und der Heizelemente und die Vervollständigung der Beläge und Beschichtungen zu erledigen. Auch diese Arbeiten sind nunmehr abgeschlossen.

Das Beispiel Heilig-Geist-Steg zeigt, dass besonders aufwändige und konstruktiv anspruchsvolle Bauwerke viele Fehlerquellen bergen, die im vorliegenden Fall leider zu einer deutlichen Bauzeitverlängerung führten.

Dennoch freut sich das Staatliche Bauamt Traunstein, dass die Brücke nunmehr ihren Zweck erfüllen und Fußgänger wie Radfahrer sicher über die B 304 bringen kann. Zudem erhält die Stadt Traunstein mit diesem außergewöhnlichen Brückenbauwerk ein repräsentatives Eingangstor.

Über die Geschichte des ehemaligen Stadtteils Heilig Geist informiert zukünftig der Historische Verein für den Chiemgau zu Traunstein mit einer Infotafel, die auf der Plattform am Beginn des Rad- und Fußgängerüberwegs auf einem Steinsockel angebracht wird. Mit der Lieferung des Sockels und der Montage der Tafel ist gegen Ende August zu rechnen.

Bildanlagen:

Bild 1: Querungshilfe als erster Schritt des Konzepts

Bild 2: Brücke als zweiter Schritt des Konzepts; Planungsstand 2012

Bild 3: Lageplan Heilig-Geist-Steg aus dem Bauwerksentwurf

Bild 4: Querschnitt Heilig-Geist-Steg aus dem Bauwerksentwurf

Bild 5: fertiggestellter Heilig-Geist-Steg