PRESSEMITTEILUNG 253/2024
Traunstein, den 17.12.24St 2104 Ausbau westlich Freilassing BA 2 (Ortsumgehung Neusillersdorf) Verkehrsfreigabe am Mittwoch, den 18.12.2024
Nach nur 11/2 Jahren Bauzeit wurde die rd. 10 Mio. € teure Ortsumfahrung Neusillersdorf am 18.11.2024 dem Verkehr übergeben. Damit wird für den Ort Neusillersdorf die langersehnte Entlastung vom Durchgangsverkehr Wirklichkeit. Mit dem Projekt konnte die letzte Ausbaulücke auf der Staatsstraße 2104 zwischen Waging und Freilassing geschossen und damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die innerörtliche Verkehrssituation in Neusillersdorf nachhaltig verbessert werden.
Die neue Umfahrung ist rund 2 Kilometer lang und verläuft zwischen den Saaldorf-Surheimer Ortsteilen Berg und Maulfurth. Sie beginnt östlich von Berg, umfährt den Weiler Neukling nördlich und führt anschließend durch die ehemalige Kiesgrube, Neusillersdorf wird dabei nördlich umfahren. Schließlich kreuzt die neue Straße die Gemeindeverbindungstraße Saaldorf etwa 15 Meter nördlich der alten Einmündung. Östlich des Knotenpunkts schließt sie wieder an den ersten Ausbauabschnitt der St 2104 an. Die alte St 2104 im Bereich Neusillersdorf ist nun eine Stichstraße mit reiner Erschließungsfunktion. Damit wird der Durchgangsverkehr komplett aus dem Ort herausverlagert.
Die St 2104 verbindet die Wirtschaftszentren Traunreut und Freilassing mit der Metropolregion Salzburg und stellt somit eine sehr wichtige Ost-West-Verbindung im südöstlichen Teil von Oberbayern dar. Sie wurde zwischen Freilassing und Waging am See in den vergangenen Jahrzehnten sukzessive durchgehend leistungsfähig und verkehrssicher ausgebaut. Die einzig verbleibende Ausbaulücke der St 2104 bestand noch im Bereich Neusillersdorf.
Durch den geplanten Ausbau mit Verlegung wurde der Straßenzug den verkehrlichen Erfordernissen angepasst und folgende Ziele erreicht:
- Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der St 2104
- Verbesserung der Leistungsfähigkeit der St 2104
- Verbesserung der innerörtlichen Verkehrssituation, insb. der Zufahrtssituationen
- Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere der Schüler
- Verringerung der Immissionen aus dem Straßenverkehr für die Anlieger
Mit ersten Vorarbeiten wurde bereits im Januar 2020 begonnen. Dabei handelte es sich um die Umsetzung vorgezogener artenschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen, den so genannten CEF-Maßnahmen („continuous ecological function“). Die erforderlichen zusätzlichen Flächen für die Haselmaus, die Zauneidechse und die Gelbbauchunke wurden dabei entsprechend der geforderten Vorlaufzeiten hergestellt. Die Umsetzung musste so terminiert werden, dass die artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen vor Baubeginn wirksam sind und den betroffenen Arten als neue Lebensräume zur Verfügung standen. Insgesamt wurden artenschutzrechtliche, naturschutzfachliche und waldrechtliche Kompensationsmaßnahmen auf einer Fläche von rund 8 ha durchgeführt.
Nach diversen bauvorbereitenden Arbeiten wie z.B. Rodungsarbeiten, Oberbodenabtrag, Erkundungen auf mögliche Sprengkörper im Baubereich und der Einhaltung von bestimmten naturschutzfachlichen Verbotszeiträumen wurden 2023 die Erdarbeiten einschließlich Arbeiten zur Bodenverbesserung sowie die erforderliche Verlegung des Pumpwerks Sillersdorf durchgeführt. Die vier im Neubauabschnitt geplanten Ingenieurbauwerke wurden ab Frühjahr 2024 hergestellt. In diesem Zeitraum erfolgten auch der Bau von Entwässerungsanlagen und diversen Leitungsverlegungen. Im Herbst 2024 standen schließlich noch die Asphalt- und Pflasterarbeiten sowie die Ausstattung der Straße an.
Von der Baumaßnahme waren 20 Grundstückseigentümer und Pächter von land- und forstwirtschaftlichen Flächen betroffen. Es ist gelungen, mit allen betroffenen Grundstückseigentümern einvernehmliche Regelungen zu erzielen und den Grunderwerb freihändig zu tätigen. Hierfür gilt allen Beteiligten ein sehr großer Dank, denn ohne die Bereitschaft das Eigentum abzugeben und die benötigten Flächen zur Verfügung zu stellen wäre eine Realisierung der Maßnahme nicht möglich gewesen.
Gleichzeitig gilt ein Dank den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Saaldorf-Surheim, die die Maßnahme in großer Mehrheit unterstützt und die erforderliche Umleitung des Verkehrs während der Bauzeit geduldig ertragen haben.
Von den rd. 10 Mio. € hohen Kosten für das Projekt hat der Freistaat Bayern rd. 9 Mio. € und die Gemeinde Saaldorf-Surheim rd. 1 Mio. € getragen. Der Anteil der Gemeinde begründet
sich durch den mit dem Projekt einhergehenden Umbau der Einmündungen bzw. Kreuzungen von Gemeindeverbindungsstraßen.
Zahlen und Fakten zum Projekt
Baulänge: rd. 2,0 km
Querschnitt: RQ 10 mit einer Breite von 10,00 m
(Regelbankett 2 x 1,50 m / befestigte Fahrbahn 7,00 m)
Knotenpunkt 1: St 2104neu / GVS Weildorf (plangleich Einmündung)
Knotenpunkt 2: St 2104neu / GVS Saaldorf (Kreisverkehr Durchmesser 40 m)
Bauwerk 01: Stützmauer (Länge 56 m; Höhe bis zu 7,40 m)
Bauwerk 02: Amphibiendurchlass (LW/LH 1,0 m / 0,8 m; Länge ca. 23 m)
Bauwerk 03: Brücke über Tierquerung mit Fußweg (LW/LH 3,50 m / 3,00 m)
Bauwerk 04: Durchlass Saaldorfer Moosgraben (LW/LH 3,10 m / 2,66 m; Länge ca. 52 m)
Bauzeit: 07/2023 bis 12/2024
Kosten: ca. 10 Mio. Euro (Bau: 8,8 Mio. € / Grunderwerb: 1,1 Mio. €)
Baufirmen: ARGE Schmölzl / Moosleitner
Verkehr: Analyse: rd. 4.500 Kfz/24h
Prognose 2030: rd. 5.000 Kfz/24
Staatliches Bauamt Traunstein
gez.
Christian Rehm
Ltd. Baudirektor