PRESSEMITTEILUNG 283/2025

Traunstein, den 18.06.25

Baumaßnahme in Weißbach an der Alpenstraße wird verschoben

Keine Vollsperrung der Bundesstraße in den kommenden Sommerferien Die für die kommenden Sommerferien vorgesehenen Bauarbeiten zum Ausbau der Ortsdurchfa

hrt von Weißbach an der Alpenstraße werden verschoben. Somit wird es auch keine Vollsperrung der Bundestraße von Mitte Juli bis Mitte September geben. Das Staatliche Bauamt in Traunstein erklärt hierzu, dass die für den Ausbau der Ortsdurchfahrt erforderlichen rechtlichen und planerischen Voraussetzungen nicht in Gänze vorliegen. Die Maßnahme soll nun um ein Jahr auf den Sommer 2026 verschoben werden.

Im Dezember des vergangenen Jahres stellte das Staatliche Bauamt Traunstein in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung in Schneizlreuth die Instandsetzung der Alpenstraße in der Ortsdurchfahrt von Weißbach vor. Als dritter Bauabschnitt zwischen Inzell und dem Weinkaser soll der Schwerpunkt auf zwei Querungshilfen für Fußgänger und einer Erneuerung des Fahrbahnbelages liegen. Außerdem werden die Entwässerungseinrichtungen auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Mit den beiden ersten Bauabschnitten war die Bundesstraße südlich und nördlich von Weißbach in den vergangenen beiden Jahren instandgesetzt worden. Unter Vollsperrung des Durchgangsverkehrs mussten zum Teil weite Umleitungsstrecken in Kauf genommen werden. Lediglich Schul- und Linienbusse sowie Anlieger durften in die Baustelle fahren. Bei den Asphaltierungsarbeiten jeweils in den Pfingstferien konnte zwei Wochen überhaupt kein Fahrzeug durch die Baustelle fahren.

Für den dritten Bauabschnitt wäre das Frühjahr als Bauzeit jedoch nicht ausreichend gewesen, da die Bauarbeiten bei der Erneuerung der Ortsdurchfahrt von Weißbach wesentlich umfangreicher sind. In der Gemeinderatssitzung im Dezember hat das Staatliche Bauamt Traunstein deshalb auch erläutert, warum die Bundesstraße während der gesamten Sommerferien voll gesperrt werden muss.

Jetzt kommt es doch anders. Nach Aussage der Behörde fehlt es noch an rechtlichen und planerischen Voraussetzungen, die bis zu einem Baubeginn Mitte Juli nicht mehr erbracht werden können. Um eine ordnungsgemäße und seröse Baudurchführung zu gewährleisten, habe man sich daher zu einer Verschiebung der Baumaßnahme entschlossen.