PRESSEMITTEILUNG 312/2026
Traunstein, den 20.02.26B 20 OU Laufen - Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes
Staatliche Bauamt hält an der Planung weiterhin fest!
Mit den erst am 16.02.2026 bekannt gewordenen Entscheidungen vom 15.12.2025 hat das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sieben bei ihm anhängige Rechtsmittelverfahren betreffend die Ortsumfahrung Laufen an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zurückverwiesen.
Zu Grunde liegt: Das im Jahr 2014 eingeleitete Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Laufen mündete in einen Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 09.10.2020. Die hiergegen – überwiegend von Landwirten – erhobenen Klagen wurden im Jahr 2023 erstinstanzlich vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Klagen als unzulässig bzw. unbegründet erachtet.
Diese Urteile wurden nun sämtlich vom Bundesverwaltungsgericht als Revisionsinstanz aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof hätte die als unzulässig erachtete Klage inhaltlich behandeln müssen. Bei den sonstigen Urteilen seien dem Verwaltungsgerichtshof einige (wenige) Verfahrensfehler unterlaufen.
Mit der Aufhebung der VGH-Urteile durch das Bundesverwaltungsgericht ist in keinster Weise die Feststellung verbunden, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2020 rechtswidrig wäre. Allerdings sind die Streitsachen nun erneut beim VGH zu verhandeln und zu entscheiden; hiergegen bestehen erneut Rechtsmittelmöglichkeiten zum Bundesverwaltungsgericht. Die zeitliche Verzögerung lässt sich im Moment nicht absehen, auch wenn der bisherige Prozessverlauf wertvolle Hilfestellungen gibt und deshalb nun kein Neustart bei „Null“ stattfindet.
Das Staatliche Bauamt Traunstein hält an der Planung weiterhin mit Entschiedenheit fest.
